Bauherr
Im Baurecht ist der Bauherr (BH) der wirtschaftliche und rechtliche verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben. Als Bauherr wird bezeichnet, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. Er kann in der Regel eine natürliche Person oder auch eine juristische Person darstellen.